Rotary International - Infoseite der deutschen Distrikte 1800-1900, 1930-1950
Internationaler Dienst - International Service
Termine
"National Coordinator Intercountry Committees Germany"
PastgovernorUwe Richardsen,
R.C. Weilheim / Oberbayern,
Distrikt 1840
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Regeln für die deutschen Länderausschüsse
Der Deutsche Governorrat beschließt in seiner Sitzung vom 28. April 2001 nachfolgendeRegeln über Länderausschüsse und Leitdistrikte in Deutschland (Änderungen in den Sitzungen vom 1. Mai 2004 und 18. April 2008):
1.Grundlage
Die im "Manual of Procedure" und im "Rotary Code of Policies" festgelegten Regeln empfehlen die Bildung von Länderausschüssen zur Förderung internationaler Kontakte und enthalten Einzelheiten zur Durchführung.
Der DGR ergänzt für seinen Bereich die Regeln von Rotary International. Er beschließt über die Bildung und Auflösung von Länderausschüssen.
2. Aufgaben
Länderausschüsse fördern Beziehungen zwischen Distrikten und Clubs von zwei oder mehreren Ländern und stärken die Freundschaft und das interkulturelle Verstehen zwischen den Menschen verschiedener Nationen und tragen so zum Weltfrieden bei.
Von Rotary International empfohlene Aktivitäten sind:
- Unterstützung von Club-Gründungen,
- Schaffung eines Kontaktclub-Netzwerkes zwischen den beteiligten Ländern,
- Durchführung von Freundschafts-Austauschen zwischen den beteiligten Ländern,
- Initierung oder Durchführung von Weltgemeindienst-Projekten,
- Initierung oder Durchführung von Berufsdienst-Projekten.
Die Nationalen Sektionen der Länderausschüsse können bei Weltgemeindienst-Projekten keine "Humanitäre Zuwendungen" ("Humanitarian Grants") der Rotary Foundation beantragen. Dieses können nur Distrikte und Rotary Clubs.
Jeder LA errichtet und pflegt eine eigene Internetseite und organisiert dort Kontakt- und Projektbörsen.
3. Zuordnung
Zur Betreuung der Länderausschüsse benennt der DGR Leitdistrikte. Deren Benennung erfolgt im Einvernehmen mit dem amtierenden Governor des vorgesehenen Distrikts. Die deutschen Sektionen der Länderausschüsse üben ihre Funktionen im Einvernehmen mit dem Governor des Leitdistriktes aus. Der Vorsitzende der deutschen Sektion arbeitet eng mit dem Governor sowie dem Beauftragten des DGR für den Internationalen Dienst zusammen.
In Zweifelsfragen entscheidet der Governor des Leitdistriktes nach Rücksprache mit dem Beauftragten des DGR für den Internationalen Dienst.
4. Aufbau
Jeder deutsche Distrikt sollte ein Mitglied für den Länderausschuss auf die Dauer von drei Jahren benennen; Wiederbenennung ist zulässig. Die Mitgliedschaft tritt auf Vorschlag des Vorsitzenden der deutschen Sektion nach Bestätigung durch den Governor des Leitdistrikts ein.
Die Mitglieder der deutschen Sektion des LA wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und Sekretär; sie können einen Schatzmeister wählen. Der Governor des Leitdistriktes bestätigt in Abstimmung mit dem Beauftragten des DGR für den Internationalen Dienst die Wahlen.
Diese Amtsinhaber des Länderausschusses werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Eine Amtszeit von 6 Jahren sollte nicht überschritten werden.
Weitere Mitglieder des Länderausschusses sind der amtierende Governor, der Governor elect und das Beiratsmitglied für den Internationalen Dienst des Leitdistriktes.
5. Verwaltungskosten
Der LD erstattet dem Länderausschuß Auslagen gemäß den vom DGR ausgesprochenen Empfehlungen auf der Basis eines jährlich mit dem Governor des Leitdistrikts vereinbarten Budgets. Der budgetierte Betrag wird dem Vorsitzenden zu Beginn des rotarischen Jahres zur Verfügung gestellt. Am Ende des Jahres legt er dem Schatzmeister des LD Rechnung. Verbliebene Mittel fließen dem Leitdistrikt wieder zu.
6. Koordination der Länderausschüsse
Die Koordination der Arbeit der Länderausschüsse obliegt dem Beauftragten des DGR für den Internationalen Dienst. Dieser erhält rechtzeitig vor der Jahrestagung Internationaler Dienst einen schriftlichen Jahresbericht der deutschen Sektionen jedes Länderausschusses über dessen Arbeit. Er berichtet seinerseits darüber auf dieser Tagung und auf den Tagungen des DGR. Der Beauftragte des DGR für den Internationalen Dienst wird von den Länderausschüssen zu allen ihren Sitzungen eingeladen und erhält deren Sitzungsprotokolle.
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